ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER SDU SYSTEMS GMBH
1. Allgemeines
Die Angebote, Verkäufe und Lieferungen der SDU Systems GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen, Änderungen, Einschränkungen oder Zusätze auf Grundlage mündlicher Besprechungen mit nicht vertretungsberechtigten Mitarbeitern gelten erst dann als vereinbart, wenn sie von der Geschäftsführung schriftlich bestätigt wurden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, diese wurden explizit schriftlich bestätigt.
2. Preise
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, zuzüglich Verpackung, Transport, Versicherung sowie der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
3. Angebote
Alle Angebote sind unverbindlich. Maße, Zeichnungen und Abbildungen stellen lediglich eine ungefähre Produktbeschreibung dar. Kostenvoranschläge können bis zu 30 % abweichen. Verbesserungen oder Änderungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. Leistungen, die im Angebot nicht aufgeführt sind, werden gesondert berechnet.
4. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die SDU Systems GmbH einen Auftrag des Käufers schriftlich oder mündlich bestätigt hat oder die Ware ausliefert. Als Bestätigung der Bestellung gilt auch die Rechnungsstellung. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden müssen schriftlich bestätigt werden.
5. Lieferung
Alle Liefervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, ein konkretes Datum wurde schriftlich bestätigt. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Betriebsstörungen, Streiks), unabhängig davon, ob diese im eigenen Betrieb oder bei Lieferanten auftreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
6. Zahlung
Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Käufer in Verzug. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
7. Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die SDU Systems GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die SDU Systems GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist die SDU Systems GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
8. Gefahrübergang
Bei Verträgen mit Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung an den Spediteur oder die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über. Sobald sich der Käufer im Annahmeverzug befindet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowohl bei Verträgen mit Unternehmern als auch bei Verbrauchern auf den Käufer über.
9. Nacharbeit nach Leistungsabnahme
Nach Abnahme eines Auftrags durch den Auftraggeber (mündlich oder schriftlich bestätigt) werden alle weiteren Arbeiten zu den vereinbarten Stundensätzen berechnet.
10. Haftungsbeschränkung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei Verträgen mit Unternehmern haftet die SDU Systems GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Körper- und Gesundheitsschäden.
11. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verträge ist München.
12. Schriftverkehr
E-Mail ist der Schriftform gleichgestellt.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
München, den 01. April 2022


